Geschäftsjahr 2023
Flexible Kostenstrukturen für kosteneffiziente Erfüllung des Abwicklungsauftrags geschaffen
Das Geschäftsjahr 2023 ist für die EAA erfolgreich verlaufen. Im Fokus der Abwicklungstätigkeit standen – wie bereits zuvor – Maßnahmen zum vorzeitigen Portfolioabbau und ein aktives Beteiligungsmanagement. Der Bestand an Krediten und Wertpapieren wurde bis zum 31. Dezember 2023 um 1,3 Mrd. EUR auf 6,3 Mrd. EUR abgebaut, und das Nominalvolumen im Handelsbestand seit Jahresbeginn um 6,7 Mrd. EUR auf 49,9 Mrd. EUR verringert.
Die EAA weist ein negatives Ergebnis nach Steuern in Höhe von -0,5 Mio. EUR aus. Dies spiegelt wider, dass die Erträge im weit vorangeschrittenen Stadium des Portfolioabbaus zwangsläufig rückläufig sind und die Verwaltungsaufwendungen nicht mehr kompensiert werden können.
Die EAA hat mit dem im Berichtsjahr abgeschlossenen Projekt zur effizienten Weiterentwicklung sowie zur Optimierung und Flexibilisierung des Verwaltungsaufwands ihre Betriebsprozesse und Infrastruktur umfangreich auf neue Dienstleister ausgelagert. Damit ist die Abwicklungsanstalt als schlanke Steuerungseinheit mit ihren wesentlichen Funktionen Überwachen, Steuern und Entscheiden aufgestellt. Zudem hat sie damit eine flexible Kostenstruktur geschaffen, die für eine kosteneffiziente Erfüllung des Abwicklungsauftrags unerlässlich ist.
Für den Abbau des verbliebenen Portfolios kann die EAA weiterhin auf einen soliden Risikopuffer zurückgreifen. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Eigenkapital auf gut 653 Mio. EUR. Der Puffer aus Eigenkapital, Eigenkapitalziehungsrahmen und Risikovorsorge hat sich in Relation zum verbliebenen Portfolio im Vergleich zum Jahresende 2022 um 3,3 Prozentpunkte auf 21,0% weiter erhöht. Dies unterstreicht, dass es bei hohem Abbautempo nicht zum Substanzverzehr kam.
Im Berichtsjahr hat sich die EAA im Rechtsstreit im Zusammenhang mit Dividendenarbitragegeschäften der ehemaligen WestLB AG erfolgreich verteidigt. Die Klage der Portigon AG wurde vollumfänglich abgewiesen. Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das größte Einzelrisiko für die EAA abgewendet. Darüber hinaus wurden zahlreiche aktive portfoliobezogene Rechtsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen.