Beschaffungen der EAA als öffentlicher Auftraggeber

Das Unternehmen

Als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beachtet die EAA grundsätzlich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen das nationale und europäische Vergaberecht.

Öffentliche Bekanntmachungen der EAA

Vergaben der EAA werden entsprechend der Schwellenwerte auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (bund.de – Verwaltung online) oder im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED, eNotice) veröffentlicht

Transparenzpflichten nach Artikel 25 Absatz 2 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act/EMFA)

Die EAA hat in dem Zeitraum vom 08.08.2025 bis 31.12.2025 keine zu veröffentlichen Ausgaben im Sinne des Artikels 25 Absatz 2 EMFA getätigt.