Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit der EAA

Die EAA agiert als Asset-Manager mit einem klaren, in ihrem Statut verankerten, öffentlichen Auftrag: Sie wickelt die von der ehemaligen WestLB AG (nunmehr Portigon AG) und ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen übernommenen Risikopositionen und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) wertschonend und risikominimierend ab. Dies dient der Stabilisierung des Finanzmarkts. Der Transfer der Risikopositionen und der nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereiche der ehemaligen WestLB auf die EAA erfolgte in den Jahren 2009, 2010 (Erstbefüllung) und 2012 (Nachbefüllung).

Die EAA führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung ihres Abwicklungsziels und des Grundsatzes der Verlustminimierung. Sie gilt nicht als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes, als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes oder als Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie betreibt gemäß ihrem Statut keine Geschäfte, die einer Zulassung nach der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 oder der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates in der jeweils geltenden Fassung bedürfen.

Die EAA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen. Die BaFin beaufsichtigt die EAA hinsichtlich bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen, soweit diese auf die EAA anwendbar sind. Grundlagen der Arbeit der EAA sind § 8a StFG, ihr Statut, die Geschäftsordnungen für den Verwaltungsrat und den Vorstand und deren jeweiligen Ausschuss beziehungsweise deren jeweilige Ausschüsse sowie die Risikostrategie und der Abwicklungsplan.

Der Abwicklungsplan beschreibt die beabsichtigten Abwicklungsmaßnahmen der EAA anhand einer Klassifizierung der Vermögenspositionen nach Teilportfolios (Cluster) und enthält einen Zeitplan für die vollständige Abwicklung des Vermögens innerhalb eines angemessenen Abwicklungszeitraums. Er wird mindestens vierteljährlich durch die EAA überprüft und gegebenenfalls angepasst, um insbesondere veränderte Umstände – zum Beispiel aktuelle Marktentwicklungen – zu berücksichtigen. Änderungen beziehungsweise Anpassungen des Abwicklungsplans erfolgen auf Basis eines vorherigen Beschlusses des Verwaltungsrats auf Antrag der EAA und bedürfen der Zustimmung der Finanzagentur. In Abwicklungsberichten informiert die EAA die Finanzagentur, ihren Verwaltungsrat und die an der EAA Beteiligten regelmäßig über den Ablauf der Abwicklung und die Umsetzung des Abwicklungsplans. Der Abwicklungsjahresbericht ist durch Beschluss des Verwaltungsrats festzustellen, bevor er bei der Finanzagentur eingereicht wird.

Kapitalausstattung und Haftung

Das Stammkapital der EAA beträgt 500.000 EUR. Durch die Erstbefüllung entstand ein Eigenkapital von insgesamt rund 3,1 Mrd. EUR.

Im Rahmen der Nachbefüllung erhielt die EAA Eigenkapitalziehungsrechte in Höhe von 480 Mio. EUR. Diese Mittel werden die Haftungsbeteiligten der EAA und der FMS erforderlichenfalls nach festgelegten Teilbeträgen zur Verfügung stellen, falls das bilanzielle Eigenkapital einen Wert von 50 Mio. EUR unterschreiten sollte.

Für die Bonität der EAA ist – neben der Kapitalausstattung der EAA – die Verlustausgleichspflicht der Haftungsbeteiligten der EAA und des FMS von besonderer Bedeutung. Diese
sind als Einzelschuldner gegenüber der EAA zum Ausgleich sämtlicher Verluste gemäß § 7 des Statuts der EAA nach Maßgabe der Regelungen des Statuts verpflichtet. Hierfür müssen sie der EAA Beträge in der Höhe und zu dem Zeitpunkt so zur Verfügung stellen, dass die EAA auch nach Verwendung ihres Eigenkapitals, dem liquide Mittel gegenüberstehen, jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann. Die EAA ist verpflichtet, diesen Verlustausgleichsanspruch gegen die Haftungsbeteiligten und den FMS in dem Umfang und so  rechtzeitig vor Eintritt einer drohenden Zahlungsunfähigkeit geltend zu machen, dass ihre Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.

Refinanzierung

Die Refinanzierung der EAA wurde bei der Erstbefüllung zunächst durch den nahezu vollständigen Transfer aller Emissionen und Einlagen der ehemaligen WestLB mit Gewährträgerhaftung dargestellt. In der Folgezeit nahm die EAA eigene Finanzmittel auf. Die EAA wird sich auch in Zukunft im Wesentlichen über die Begebung von Inhaberschuldverschreibungen und die kurzfristige Aufnahme von Finanzmitteln refinanzieren. Die Ratings der EAA entsprechen denen des Landes NRW. Das Risikogewicht kann entsprechend dem des Landes NRW angesetzt werden. Die EBA führt die EAA auf der Liste der öffentlichen Einrichtungen auf, für die gemäß Artikel 116 Abs. 4 CRR das Schuldnergewicht der relevanten regionalen Gebietskörperschaft (hier: Land NRW) angesetzt werden darf. Die guten Ratings von Moody’s Investors Service, Standard & Poor’s und Fitch Ratings sowie die Verlustausgleichspflicht der Haftungsbeteiligten und des FMS bilden die Basis für einen erfolgreichen Kapitalmarktauftritt der EAA.

Organisation

Seit Beginn ihrer operativen Arbeit passt die EAA ihre Unternehmensstrukturen immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen und Herausforderungen an. Die schrittweise Übernahme von milliardenschweren Portfolios stellte sie vor Herausforderungen beim Aufbau ihrer Organisation und bei der Rekrutierung von Experten. Der fortschreitende Abbau des Portfolios erfordert es, Kapazitäten und Kosten zu verringern, ohne jedoch das notwendige Know-how für eine erfolgreiche Abwicklung einzubüßen.

Hierzu hat die EAA im Rahmen ihrer langfristigen Dienstleisterstrategie die Erbringung von Portfolio-, IT- und Operations-Dienstleistungen weitgehend auf Dritte ausgelagert, mit dem Ziel, einerseits Kontinuität und Stabilität zu wahren und andererseits Flexibilität zu ermöglichen.

Die Anpassung der Organisations- und Kostenstrukturen aufgrund des fortschreitenden Portfolioabbaus ist elementarer Teil des Auftrags der EAA. Um auf eine flexible Servicerlandschaft zurückgreifen zu können, hat die EAA langfristige Serviceverträge mit einer maximalen Laufzeit (inklusive Verlängerungsoptionen) bis zum Jahr 2036 abgeschlossen.