Barrierefreiheitserklärung der Erste Abwicklungsanstalt

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.aa1.de.
Die Erste Abwicklungsanstalt ist bemüht, ihren Internetauftritt www.aa1.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die necom Werbeagentur GmbH mithilfe von Prüfwerkzeugen der Firma:

Silktide Ltd., 17 Brunel Parkway, Derby DE24 8HR, Vereinigtes Königreich

Es wurden 50 exemplarische Webseiten analysiert – u. a. in Bezug auf:

  • Lesbarkeit durch assistive Technologien (Screenreader)
  • Tastaturbedienung und Fokussteuerung
  • Farbkontraste und Skalierbarkeit
  • Struktur und semantische Lesbarkeit von Inhalten

Die verwendeten Testkriterien basieren auf der BITV 2.0. Die geprüften Seiten wurden als teilweise BITV-konform bewertet. Die Bewertung ergab, dass folgende Elemente der Website noch nicht vollständig Barrierefrei sind:

  • Kaum sichtbares Feedback bei ausgewählten Steuerelementen
    Einige interaktive Elemente wie Schaltflächen oder Links zeigen unzureichendes visuelles Feedback beim Fokus oder bei der Auswahl, was insbesondere die Tastaturbedienung beeinträchtigt.
  • PDF-Dokumente nicht barrierefrei
    Viele auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei aufbereitet.

Folgende Maßnahmen sind geplant, um die Website weiter Barrierefrei zu gestalten:

Die Erste Abwicklungsanstalt ist in aktiven Gesprächen, Probleme mit Kontrasten zu Texten und Bildern zu beheben. Zudem ist man im Gespräch, technische Optimierungen in der gleichen Zeitspanne anzugehen. Alle weiteren offenen Punkte sollen Schritt für Schritt durch weitere Maßnahmen behoben werden. Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2025 erstmals erstellt und zuletzt am 8. August 2025 überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.aa1.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

E-Mail:
Telefon: +49 211 91345 780

Postadresse:
Erste Abwicklungsanstalt
Friedrichstraße 84
40217 Düsseldorf

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es dann, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de