Leistung
Juristisches Know-how gefordert
Werte schützen, Schäden abwenden: Die EAA braucht auch in hohem Maße juristische Expertise, um ihren Auftrag zu erfüllen. Die EAA-Rechtsabteilung ist in vielen Themen gefordert, sei es im Vertragsrecht, rund um Verkäufe, Bankprodukte und Kapitalmarktthemen, oder bei strukturierten Produkten, Derivaten und Finanzierungen. Spezielles juristisches Know-how ist auch notwendig, weil die EAA mit dem Portfolio der ehemaligen WestLB zahlreiche Rechtsstreitigkeiten übernommen hat: Sie trat als Beklagte oder Klägerin in bestehende Gerichtsverfahren ein und unternahm selbst juristische Schritte, um Ansprüche zu sichern und unberechtigte Forderungen abzuweisen.
Die EAA musste dabei insbesondere Kompetenzen in der strategischen Steuerung von Groß- und Massenverfahren aufbauen. Zeitweise lenkte das Juristenteam der EAA den Einsatz externer Anwälte aus 20 Wirtschaftskanzleien weltweit. Zu den aufwändigsten Verfahren gehören etwa die Aktivklagen gegen Investmentbanken in ausländischen Jurisdiktionen. Die EAA und letztlich die Garanten und Rückgaranten des sogenannten Phoenix-Portfolios – das Land Nordrhein-Westfalen, die dortigen Sparkassen- und Giro- sowie Landschaftsverbände – tragen in großem Umfang die Risiken aus Investments der ehemaligen WestLB in strukturierte Kapitalmarktprodukte. Dabei geht es vor allem um US-amerikanische Hypothekenkredite, die verbrieft und in Zweckgesellschaften gebündelt wurden. Mit Hilfe ihrer Anwälte ist es den Phoenix-Zweckgesellschaften gelungen, insbesondere Ansprüche gegen Vertragspartner in den USA juristisch geltend zu machen. Dadurch wurden bisher mehr als 600 Millionen US-Dollar erstritten, die den Phoenix-Garanten zu Gute kommen. Hierbei hat die EAA die Phoenix-Zweckgesellschaften im Rahmen ihrer Funktion als Gläubigerin unterstützt. Im Inland managt die EAA mit ähnlich großem Aufwand die Verteidigung in Fällen des Widerrufs von Kreditverträgen sowie gegen Zinsswap-Klagen nordrhein-westfälischer Kommunen.
Beispiel: Rechtliche Einzelfallprüfung
Geduld und detaillierte Prüfung des Einzelfalls
Das Engagement
Vor der Finanzkrise schloss die WestLB viele Zinsswap-Verträge mit Kommunen. Das Spektrum reichte von einfachen Zinssicherungs- bis hin zu komplexen Zinsoptimierungsgeschäften.
Die Ausgangssituation
In Folge der Finanzkrise blieben die Vorteile von Swapgeschäften oft aus. Manchem Kunden drohten Belastungen. Schon 2012 sah sich die WestLB mehr als 30 Verfahren mit nordrhein-westfälischen Kommunen gegenüber. Beim Transfer ihres Handelsbestands auf die EAA gingen auch diese Klagen über, weitere folgten: Auf dem Höhepunkt führte die EAA gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen mit mehr als 60 Kommunen. Zinsswap-Urteile fielen bundesweit in erster und zweiter Instanz sehr unterschiedlich aus. Vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen setzten sich die Gemeinden überwiegend durch. Dreh- und Angelpunkt war die fehlende Aufklärung des Kunden über den „anfänglich negativen Marktwert“ eines Swaps. Den Begriff prägte der BGH 2011: Eine Bank verletzt demnach ihre Beratungspflichten, wenn sie den Kunden nicht ausdrücklich über ihre Bruttomarge informiert. Eine Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls unterblieb daraufhin meist in den Gerichtsverfahren gegen die EAA.
Die Strategie
Die EAA konzentrierte sich zunächst darauf, jeden Einzelfall intensiv zu prüfen. Mit externen Anwälten arbeitete sie offene Rechtsfragen auf und trug ihre Argumente stetig den Gerichten vor. In acht Fällen rief sie den BGH an. Parallel nutzte sie ihre Analysen, um Kommunen sachgerechte Vergleiche anbieten zu können. Überdies sind sie die Grundlage, um angemessene Risikovorsorge für die Verfahren zu bilden.
Das bisherige Ergebnis
Es liegen zwei Urteile des BGH in EAA-Fällen vor, eines aus April 2015 und eines aus März 2016. Die Vorinstanzen sind demnach gehalten, die Umstände des Einzelfalls bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen und Beweisaufnahmen durchzuführen, die zuvor weitgehend unterblieben. Bereits das erste Urteil des BGH in einem EAA-Fall schaffte Spielraum für zahlreiche Vergleichsverhandlungen im Jahr 2015 sowie im ersten Quartal 2016.