Gesetzliche Grundlagen

Mit dem Stabilisierungsfondsgesetz1 und dem Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz wurden maßgebliche Schritte zur Stabilisierung der Finanzmärkte in der aktuellen Krise unternommen.

In diesen Gesetzen hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Kreditinstituten und anderen Unternehmen des Finanzsektors von abzubauenden Risikopositionen und auf Abwicklung angelegten, nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen vorgelegt. Insbesondere durch die Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung wird Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit eröffnet, die Risikopositionen und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereiche auf in der Rechtsform einer für das jeweilige Institut errichteten, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständigen Abwicklungsanstalt zu übertragen.

Für die Lastenverteilung gilt der Grundsatz der Eigentümerverantwortung: Die Abwicklung der übertragenen Risikopositionen und nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereiche liegt in der Verantwortung der jeweiligen Abwicklungsanstalt und der unmittelbaren und mittelbaren Eigentümer des Kreditinstituts bzw. der übrigen übertragenden Unternehmen, die an der Abwicklungsanstalt beteiligt und zum Verlustausgleich verpflichtet sind.

Quelle: Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633) geändert worden ist. Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982, 1986), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 25 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist.

1 vormals Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)