Urteil Landgericht Frankfurt/Main

Erste Abwicklungsanstalt zu Zahlung von rund 1 Mrd. Euro an Portigon AG verurteilt

Düsseldorf, den 29. September 2021. Mit Urteil vom 29. September 2021 hat das Landgericht Frankfurt/Main die Erste Abwicklungsanstalt AöR (EAA) verurteilt, an die Portigon AG rund 1 Mrd. Euro zu zahlen. Die EAA hat im Jahr 2012 auf Basis einer Entscheidung der Europäischen Kommission Risikovermögen von der damaligen WestLB AG (heute Portigon AG) im Rahmen einer Finanzmarktstabilisierungstransaktion übernommen. Die Portigon AG wird gegenwärtig vor dem Hintergrund vorgeworfener Dividendenarbitragegeschäfte von der Finanzverwaltung auf die Rückzahlung in diesem Zusammenhang erstatteter bzw. angerechneter Steuerbeträge in Höhe von rund 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen. Die Portigon AG verlangt von der EAA Freistellung von diesen Steuererstattungsansprüchen. Nach Auffassung der EAA besteht der Anspruch der Portigon AG nicht. Die EAA wird daher gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main Berufung einlegen.