EAA-Portfolio
EAA verbucht weiteren Erfolg im Streit um kommunale Zinsswap-Geschäfte
Düsseldorf, den 31. Januar 2017. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Beschwerde der Stadt Höxter gegen ein Zinsswap-Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zurückgewiesen. Damit dürfte die Entscheidung des OLG Hamm vom 21. Dezember 2015 rechtskräftig werden, wonach Schadenersatzansprüche der Kommune aus Zinsswap-Verträgen mit der ehemaligen WestLB verjährt sind.
Die EAA hat das Zinsswap-Portfolio der einstigen Landesbank 2012 übernommen und damit auch alle in diesem Zusammenhang anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Die Frage der Verjährung von Ansprüchen stellt sich in einer Reihe von Verfahren ähnlich wie im Fall Höxter. Mit dem Urteil des OLG Hamm und dem Scheitern der dagegen gerichteten Beschwerde ist aus Sicht der EAA ein Präzedenzfall geschaffen: „Durch die Entscheidung sehen wir unsere Rechtsposition zum Thema Verjährung bestätigt und gehen davon aus, dass die Entscheidung dazu beitragen wird, auch andere noch anhängige Verfahren zeitnah zu beenden“, sagt Carsten Römmer-Collmann, Syndikus der EAA.
In der Auseinandersetzung um kommunale Zinsswap-Verträge hatte die EAA in erster und zweiter Instanz zunächst zahlreiche Verfahren gegen Kommunen verloren, die Schadenersatz wegen angeblich falscher Beratung durch die ehemalige WestLB beanspruchten. Die EAA hat daraufhin selbst in acht Fällen den BGH angerufen. Erste Urteile der Karlsruher Richter aus den Jahren 2015 und 2016 haben die Position der EAA gestärkt. Vor diesem Hintergrund ist es 2015 und 2016 gelungen, den weitaus größten Teil der anhängigen Rechtsstreitigkeiten mit Kommunen durch angemessene und für beide Seiten faire Vergleiche zu beenden. In der Spitze führte die EAA – gerichtlich und außergerichtlich – rechtliche Auseinandersetzungen mit mehr als 60 Kommunen.