EAA-Portfolio

Zinsswap-Klagen: EAA kann Verfahren mit Kommunen zunehmend durch Vergleiche beenden

Düsseldorf, 22. Februar 2016. Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) kommt beim Abbau des ihr übertragenen WestLB-Portfolios auch juristisch voran: Sie konnte inzwischen Vergleiche mit mehr als einem Dutzend Kommunen in Nordrhein-Westfalen erzielen und so gerichtliche und vorgerichtliche  Auseinandersetzungen um umstrittene Zinsswapgeschäfte beenden. So einigte sich die EAA zuletzt mit der Stadt Bergkamen auf eine für beide Seiten angemessene Lösung. Kurz zuvor wurden beispielsweise die Verfahren mit der Stadt Ennepetal und dem Kreis Olpe beigelegt. Darüber hinaus steht die EAA mit einer großen Zahl weiterer Kommunen in Vergleichsverhandlungen, zum Teil sind die Gespräche so weit fortgeschritten, dass ein baldiger Abschluss möglich ist.

Die EAA hat seit Übernahme der Zinsswap-Verfahren im Jahr 2012 das Ziel verfolgt, die Auseinandersetzungen möglichst durch sachgerechte Vergleiche zu beenden. „Ich freue mich, dass dies nun zunehmend gelingt und bin überzeugt, die Vergleiche dienen den Interessen der Haftungsbeteiligten der EAA sowie der betroffenen Kommunen gleichermaßen“, sagte EAA-Vorstandssprecher Matthias Wargers. Bemühungen um außergerichtliche Einigungen waren lange erschwert, weil die Rechtsauffassungen der Streitparteien weit auseinanderklafften. Spielräume für eine Einigung ließen sich kaum finden, zumal wesentliche Positionen der klagenden Kommunen durch eine Reihe von erst- und zweitinstanzlichen Urteilen bestätigt wurden. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr 2015 gehen die Gerichte jedoch zunehmend zu einer deutlich differenzierteren Beurteilung der Fälle über. Vor diesem Hintergrund waren die Chancen, in Vergleichsverhandlungen sachgerechte Lösungen zu finden, zuletzt deutlich gestiegen.

Die EAA hat von der ehemaligen Landesbank WestLB nicht nur ein Milliarden-Portfolio übernommen, sondern zugleich zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Die Verfahren um die Zinsswapgeschäfte mit nordrhein-westfälischen Kommunen gehören zu den besonders komplexen Aufgaben im Rahmen des Portfolioabbaus. Rechtsstreitigkeiten bestanden mit insgesamt 63 Kommunen, von denen annähernd 50 Klagen eingereicht hatten. Mit einem kleineren Teil gab es vorgerichtliche Auseinandersetzungen. Durch die bereits abgeschlossenen und noch laufenden Vergleichsverhandlungen könnte nach heutigem Stand ein Großteil der Rechtsstreitigkeiten beendet werden. Das verspricht für beide Seiten nicht nur faire Lösungen, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen, da die Streitwerte relativ hoch sind.

Als öffentlich rechtliche Anstalt ist die EAA verpflichtet, das ihr übertragene Portfolio der ehemaligen WestLB verlustminimierend abzubauen und Werte zu heben. Es liegt im Interesse der Beteiligten, dass die EAA ihre Ziele optimal umsetzt, denn für etwaige Verluste müssten maßgeblich das Land NRW, die Landschaftsverbände sowie die Sparkassen des Landes und der Finanzmarktstabilisierungsfonds haften. Eine Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzungen ist daher ein wichtiger Beitrag, um Risiken für die EAA und ihre Beteiligten zu reduzieren.