EAA-Portfolio

EAA legt Bundesgerichtshof weitere Zinsswap-Urteile vor

  • Zins-Swap-Klagen der Kommunen

Die EAA hat nach eingehender Prüfung gegen sechs Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Mit Urteilen vom 26. Juni 2014 folgte das OLG den Klagen von sechs nordrhein-westfälischen Kommunen zu Zinsswap-Geschäften mit der ehemaligen WestLB. Die Urteilsbegründung entspricht in der Grundhaltung sowie textlich im Wesentlichen einem ersten Spruch des OLG aus dem Oktober 2013. Auch gegen diese Entscheidung hat die EAA – auf die inzwischen das Portfolio der ehemaligen WestLB und damit auch die anhängigen Zinsswap-Klagen übertragen wurden – Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht.

Die tragenden Urteilsgründe gehen aus Sicht der EAA von einem nicht zutreffenden Verständnis der Sachverhalte aus (siehe dazu: EAA-Faktencheck). Zudem werden die großen Differenzen bei der Beurteilung von Zinsswap-Geschäften durch die Gerichte immer deutlicher: So stellte das OLG München in einer aktuellen Entscheidung ausdrücklich fest, dass dass die beklagte Bank nicht verpflichtet war, ihren Kunden über einen sogenannten „anfänglichen negativen Marktwert“ eines Zinsswap-Geschäfts aufzuklären. Im Streitfall ging es um einen sogenannten „Cross Currency Swap“ bezogen auf den Schweizer Franken. Damit widerspricht die Argumentation des OLG München der Argumentation des OLG Düsseldorf in einem unmittelbar vergleichbaren Fall in allen wesentlichen Punkten (siehe dazu: OLG München Urteil 7 U 3548/13). Erst wenige Wochen zuvor hatte das OLG München die Klage in einem weiteren – ähnlich gestalteten – Fall (7 U 328/13) zurückgewiesen.

Während viele andere OLG-Senate in Zinsswap-Fällen eine genaue Prüfung des Einzelfalls vornehmen, fehlt dies bei den vorliegenden Urteilen des 9. und 14. Senats des OLG Düsseldorf nahezu vollständig. Vor diesem Hintergrund war eine Anrufung des BGH aus Sicht der EAA unausweichlich. (siehe dazu: EAA-Stellungnahme zu den Urteilen des OLG Duesseldorf)